• Alle Fahrer müssen für eine Buggy-Tour mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen (dieser muss im Original vorgelegt werden).
  • Der Konsum von Alkohol und Drogen ist vor und während der Tour strengstens untersagt. Erscheint der Teilnehmer bei Beginn der Tour betrunken oder durch andere berauschende Mittel beeinträchtigt, hat der Tourguide das Recht, den Teilnehmer von der Tour auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
  • Alle Fahrer müssen unsere Fahrbedingungen lesen und eine Verzichtserklärung unterschreiben, in der sie bestätigen, dass sie sich der Risiken, Bedingungen und Gefahren der vorgeschlagenen Aktivität als Teilnehmer voll bewusst sind.
  • Alle Zahlungen müssen vor der Tour abgeschlossen sein.
  • Richtiges Schuhwerk ist erforderlich. Das heißt, keine hohen Absätze, Sandalen, Flip Flops oder offene Schuhe.
  • Alle unsere Preise sind in EURO und enthalten die Mehrwertsteuer. Bitte informieren Sie sich in einer Wechselstube über die aktuellen Währungsschwankungen.
  • Die vertragliche Leistung des Veranstalters besteht in der Durchführung einer von einem Tourguide geführten Tour, an der der Teilnehmer als Fahrer oder Beifahrer eines vom Veranstalter gestellten Buggys teilnehmen kann.
  • Vor Beginn der Tour wird der Teilnehmer durch den Tourguide in die Handhabung eines Buggys eingewiesen (Einweisung). Es ist zwingend erforderlich, dass die Teilnehmer die griechische, englische oder deutsche Sprache verstehen. Wenn der Teilnehmer keine Kenntnisse in einer dieser Sprachen hat und nicht in der Lage ist, den Fahr- und Sicherheitsanweisungen zu folgen, können und werden wir den Teilnehmer nicht auf eine Tour mitnehmen. Bitte beachten Sie auch, dass wir in diesem Fall keine Rückerstattung vornehmen können.
  • Das dem Teilnehmer zugewiesene Fahrzeug wird ihm in technisch einwandfreiem Zustand, sauber und vollgetankt übergeben.
    Der Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und Verantwortung, auch wenn er dem Reiseleiter folgt. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz seiner eigenen Sicherheit und seinem eigenen Können anzupassen. Es gelten die Regeln der griechischen Straßenverkehrsordnung, für deren Einhaltung der Teilnehmer verantwortlich ist. Das Gleiche gilt für den Umgang mit der Natur. Insoweit haftet der Teilnehmer für alle Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen, Schadensersatzansprüche Dritter (sofern sie nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind) im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeugs, für die der Veranstalter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch den Veranstalter verursacht.
  • Anweisungen des Reiseleiters hat der Teilnehmer zu befolgen. Unterlässt er dies oder verstößt er gegen sonstige Schutzvorschriften oder sonstige in den Veranstaltungsbedingungen genannte Teilnahmebedingungen oder werden durch sein Verhalten die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer ohne Erstattung seines Veranstaltungspreises und der entstandenen Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
  • Die Anmeldung des Teilnehmers, die keiner besonderen Form bedarf, ist verbindlich und kommt durch die Annahme des Veranstalters, die ebenfalls keiner besonderen Form bedarf, zustande.
  • Für die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Haftpflichtversicherung nur Schäden abdeckt, die durch den Betrieb des Buggys an dritten Personen oder Sachen entstehen. Sollte ein Schaden über die gesetzliche Versicherungssumme hinaus entstehen, ist der Veranstalter vom Teilnehmer schad- und klaglos zu halten. Eigene Personenschäden oder Schäden am gelenkten Fahrzeug werden nicht von der Haftpflichtversicherung oder dem Veranstalter übernommen. Für Schäden am Fahrzeug hat der Teilnehmer selbst aufzukommen und den Veranstalter in diesem Zusammenhang schadlos zu halten.
  • Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden). Er verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter und alle mit der Veranstaltung betrauten Personen, die bei einem Schadensereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder verschuldeten Schadensereignis geltend gemacht werden.
  • Aufgrund der Beschaffenheit der Tour kann diese nur bei geeignetem Wetter durchgeführt werden. Insofern sind Änderungen von Terminen, Veranstaltungen und Routenwahlen vorbehalten.
    Ist das Wetter für die Veranstaltung ungeeignet (z.B. Sturm, Gewitter, Nebel, Regen, Eisregen), kann der Veranstalter die Tour zu diesem Termin - auch kurzfristig - absagen.
    Die Entscheidung, ob ungeeignetes Wetter herrscht, trifft der Tourguide.
  • Im Falle einer Absage der geplanten Führungstermine aus den oben genannten Gründen wird der Veranstalter einen Ersatztermin anbieten.
  • Ist es dem Teilnehmer nicht möglich, an einem neuen Termin teilzunehmen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den Veranstaltungspreis zurück, weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  • Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer wird, soweit zulässig, die Zuständigkeit des für Rhodos zuständigen Gerichts vereinbart. Die Vertragssprache ist Englisch. Es wird ausschließlich die Anwendung des griechischen Rechts vereinbart.